Gremien

Vorstand
Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern (einer/m Vorsitzende/m und drei Stellvertretern). Der Vorstand führt und verantwortet die laufenden Geschäfte des Vereins. Er erarbeitet Vorschläge zur strategischen Ausrichtung des Vereins und hat unter anderem die Aufgabe, die Mitgliederversammlung vorzubereiten und einzuberufen sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen. Er stellt einen Haushaltsplan für jedes Geschäftsjahr auf (siehe Satzung).

Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die bereit ist, den Vereinszweck zu fördern. Die Mitglieder treffen sich in der Regel einmal im Jahr. Die Versammlung der Mitglieder hat folgende Aufgaben: Wahl des Vorstandes, Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes, Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr, Bestimmung des Mitgliedsbeitrages für persönliche Mitgliedschaften und dessen Fälligkeit sowie Ernennung von Ehrenmitgliedern (siehe Beitragsordnung).